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Vertragsübernahme nach Tod des Mieters
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28.10.2012, 15:32
Sange
Gast
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AW: Vertragsübernahme nach Tod des Mieters
Der
§ 563 BGB
spricht vom "Eintrittsrecht" . Das sollte bedeuten, dass der bestehende Mietvertrag durch den Eintrittsberechtigten übernommen wird.
Mieterhöhungen sind nur nach den gesetzlichen Vorgaben möglich.