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Alt 28.10.2012, 15:32
Sange
Gast
 
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Standard AW: Vertragsübernahme nach Tod des Mieters

Der § 563 BGB spricht vom "Eintrittsrecht" . Das sollte bedeuten, dass der bestehende Mietvertrag durch den Eintrittsberechtigten übernommen wird.

Mieterhöhungen sind nur nach den gesetzlichen Vorgaben möglich.
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