Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?
Hallo!
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.12 gekündigt. Da ich aber schneller als gedacht eine neue Wohnung gefunden habe, bin ich schon zum 30.09.12 ausgezogen. Also einen Monat früher als vereinbart. Dies habe ich der Vermieterin auch mitgeteilt und die Wohnungsübergabe hat am 06.10.12 stattgefunden.
Sie wollte dann Renovierungsarbeiten durchführen etc.
Ist es rechtens, dass sie nun von mir die Miete für den kompletten Monat fordert, obwohl sie einen Nutzen hat und so eher neue Mieter in die Wohnung einziehen können?
Leider haben wir auch kein Übergabeprotokoll etc. gemacht, sondern alles nur mündlich abgeklärt.
Ich würde mich sehr über eine helfende Antwort freuen. Vielen Dank
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