Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 04.11.2012, 12:45
annizahra annizahra ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2012
Beiträge: 2
Standard Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?

Hallo!
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.12 gekündigt. Da ich aber schneller als gedacht eine neue Wohnung gefunden habe, bin ich schon zum 30.09.12 ausgezogen. Also einen Monat früher als vereinbart. Dies habe ich der Vermieterin auch mitgeteilt und die Wohnungsübergabe hat am 06.10.12 stattgefunden.
Sie wollte dann Renovierungsarbeiten durchführen etc.
Ist es rechtens, dass sie nun von mir die Miete für den kompletten Monat fordert, obwohl sie einen Nutzen hat und so eher neue Mieter in die Wohnung einziehen können?
Leider haben wir auch kein Übergabeprotokoll etc. gemacht, sondern alles nur mündlich abgeklärt.

Ich würde mich sehr über eine helfende Antwort freuen. Vielen Dank



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen