Wenn Sie nicht mehr getan haben, als den früheren Auszug der Vermieterin mitzuteilen, dann bleibt es bei der Mietzahlung bis Ende 10.
Hier fehlt eine klare Vereinbarung, wie nach dem 06.10. verfahren werden soll:
- entweder die Vermieterin nimmt die Wohnung nach geltendem Recht am 06.10. zurück
oder
- der Mieter gestattet der Vermieterin das Betreten der Wohnung zum Zweck der Renovierung
Mündliche Absprachen haben den Nachteil, dass möglicherweise dann eine Partei plötzlich an Gedächtnisschwund leidet!