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Alt 04.11.2012, 13:46
annizahra annizahra ist offline
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Standard AW: Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist nur nicht ganz klar, was das bedeutet.
Die Vermieterin nimmt die Wohnung nach geltendem Recht zurück ab dem 6.10.. Müsste ich nur bis zu diesem Zeitpunkt Miete zahlen?
Welche Rechte habe ich, wenn ich die Wohnung zwecks Renovierung überlasse? Muss ich dennoch den kompletten Monat zahlen? Vorausgesetzt niemand hat Gedächtnisschwund!?
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