Sie haben das Recht bis zum Vertragsende die vereinbarte Miete plus Nebenkosten zu bezahlen. Jede andere Vorgehensweise hätte schriftlich erfolgen müssen (Aufhebungsvertrag). Einzig bei einer sofortigen Weitervermietung wären Sie befreit, denn doppelt Miete kassieren darf Ihre Vermieterin nicht.