Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 04.11.2012, 15:00
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?

Zitat:
Welche Rechte habe ich,
Sie haben das Recht bis zum Vertragsende die vereinbarte Miete plus Nebenkosten zu bezahlen. Jede andere Vorgehensweise hätte schriftlich erfolgen müssen (Aufhebungsvertrag). Einzig bei einer sofortigen Weitervermietung wären Sie befreit, denn doppelt Miete kassieren darf Ihre Vermieterin nicht.
Mit Zitat antworten