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Alt 06.11.2012, 14:42
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung nach Trennung

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann muss die Kündigung auch von beiden unterschrieben werden. Eine Inhaftierung eines Mieters verhindert ja nicht die Beibringung der benötigten Unterschrift.
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