Hallo,
das Waschbecken im Bad meiner WG hat sich aus der Verankerung gelöst und hing in der Luft. Ich habe es dann so abgestützt, dass es nicht herunter fällt und den Hausmeister informiert. Daraufhin waren zwei vom Hausmeister/Vermieter beauftragte Firmen da, die das Waschbecken wieder richtig in der Wand verankert und die Wand neu gestrichen haben.
Jetzt verlangt der Vermieter von uns Schadenersatz für die entsandenen Kosten (in Höhe von rund 800-1000€), da der Schaden seiner Meinung nach durch unsachgemäße Nutzung bzw. durch Mutwilligkeit entstanden ist.
Ich wohne in einer 3er WG und nach Absprache mit meinen Mitbewohnern ist unsachgemäße Nutzung genauso wie Mutwilligkeit ausgeschlossen. Es gibt auch keine sonstigen Schäden oder irgendetwas, das darauf hindeuten würde. Wir haben mit dem Vermieter gesprochen und das einzige, worauf er sich stützt, ist, dass das Waschbecken ordnungsgemäß montiert wurde und es somit nur unsere Schuld sein kann.
Die Reparatur hat etwa Mitte Juni stattgefunden, am 4. Juli haben wir die Rechnungen vom Vermieter bzw. den Firmen bekommen. Ich habe dann am 25. Juli in einem Schreiben an den Vermieter erklärt, dass ich für den Schaden nicht aufkommen werde, da keine unsachgemäße Nutzung / Mutwilligkeit meinerseits vorliegt. Die Rechnung einer Firma, die direkt an uns addressiert war, habe ich mit dem Hinweis "falscher Empfänger" direkt an die Firma zurückgeschickt. Danach war vom Vermieter nichts mehr zu hören, bis uns gestern (6. November) ein Schreiben von seinem Anwalt erreicht hat, in dem die Zahlung an den Vermieter (+120€ Anwaltskosten) innerhalb der nächsten '14 Tagen ab Briefdatum' gefordert wird (Briefdatum ist der 5. November). Andernfalls rät der Anwalt seinem Mandanten zur Klage.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Ich denke der Vermieter kann von uns schon die Zahlung verlangen, vorausgesetzt, wir sind für den Schaden verantwortlich. Das nachzuweisen dürfte aber äußerst schwierig werden. Reicht es da, den ordnungsgemäßen Einbau nachzuweisen? Bei wem liegt da die Beweislast? Ist die Reaktion des Vermieters vertretbar (direktes Anwaltsschreiben ohne vorherige Reaktion auf mein Schreiben) und kann er daher die Erstattung der Anwaltskosten verlangen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar
Grüße