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Alt 08.11.2012, 07:43
Sange
Gast
 
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Standard AW: Was darf der Vermieter?

Man könnte dem Vermieter mitteilen, dass man die "Leiter am Balkon" als Sicherheitsrisiko der Hausratversicherung gemeldet hat.
Bei einem Einbruch-Diebstahl über den Balkon würde der Vermieter haften müssen.

Dann könnte man noch den § 535 BGB zur in die Argumentation einfließen lassen.
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpföichten des Mietvertrags

Zitat:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Die Leiter gehört nicht zum Mietobjekt und ist daher zu entfernen.
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