Lagerung Brennholz
Hallo,
ich wohne in einem Altbau 1.OG. Im Erdgeschoss habe ich einen "Werkstatt bzw. Lagerraum" angemietet, worin ich u.a. trockenes Brennholz für meinen Kamin lagere. Seit einem Jahr gab es keine Beschwerden.
Der Vermieter verlangt nun, daß ich das Brennholz entferne, weil:
1. das Lagern von Brennholz über den täglichen Bedarf hinaus in Häusern nicht zulässig ist und 2. Altbauten durch frisches, wie auch altes ("möglicherweise" durch Schimmel o. Schwamm befallenes) Holz gefährdet würde.
Eine Frist von 1 Monat wurde gesetzt und auf Überprüfungen hingewiesen.
Welche Rechte/ Pflichten habe ich?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
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