Vermietung möbilierter Zimmer in einer WG - wer muss Schäden durch Dritte versichern
Wenn man ein möbiliertes Zimmer in einer WG mieten will, welche Versicherungen muss man abschließen? Wenn das Zimmer nicht als Hauptwohnsitz dient.
Wer muß sich wie dagegen absichern, wenn Dritte Schäden
a) an der Wohnungstür
b) an der Zimmertür
hinterlassen? Z.B. durch versuchten Einbruch oder andere Sachbeschädigung.
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