Zitat:
Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum.
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Richtig
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Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft?
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Mußt Du. Maximal 1 - 2 x pro Woche a 1 - 2 Stunden.
Mein Standardrat dazu:
Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen fest und teile diese dem VM schriftlich mit. Das spart, für Beide, Zeit und evtl. Ärger.
Zitat:
In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet?
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Sollen wohl...? Hast Du die Wohnung denn nicht besichtigt?
Keine Heizungszähler bzw. keine Abrechnung nach Heizkostenverordnung ist nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.