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Alt 19.11.2012, 15:04
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & Alte Wohnung Besichtigen lassen?

Zitat:
Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum.
Richtig

Zitat:
Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft?
Mußt Du. Maximal 1 - 2 x pro Woche a 1 - 2 Stunden.

Mein Standardrat dazu:

Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen fest und teile diese dem VM schriftlich mit. Das spart, für Beide, Zeit und evtl. Ärger.

Zitat:
In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet?
Sollen wohl...? Hast Du die Wohnung denn nicht besichtigt?

Keine Heizungszähler bzw. keine Abrechnung nach Heizkostenverordnung ist nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.
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