Zitat:
Wie würde das ganze rechtlich aussehen?
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Wie ich schon schrieb. In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen besteht keine Pflicht nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Folglich müssen auch keine Zähler an den Heizkörpern sein.
In diesem Fall kann der VM nach Wohnfläche oder, wenn beide Wohnungen ziemlich gleich groß sind, nach Wohneinheit abrechnen.
Das ist rechtlich vollkommen korrekt.