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Alt 05.06.2009, 01:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Neue Rollos - Wer zahlt - Mieter oder Vermieter?

Hallo mrlowa,

ich habe noch ein wenig recherchiert:

Generell ist der Mieter für die Einrichtung seiner Wohnung zuständig - hierzu zählen auch die Rollos! Sollte es jedoch so sein, dass diese Rollos bereits zum Einzug installiert waren, dann sind sie Bestandteil des Mietverhältnisses - man kann das mit dem Vermieten einer möblierten Wohnung vergleichen.

Und in diesem Fall ist auch der Vermieter für die Reparatur der Rollos oder deren Austausch verantwortlich!

Zu den Tapeten. Hier sehe ich auch einen Folgeschaden. Wobei es sicher fraglich ist dies durchzusetzen, wenn der betroffene Wohnraum seit 19 Jahren keine Renovierung erfahren hat! Versuchen kostet nichts - notfalls kosten Tapeten und Farbe ja nicht die Welt.

Und auf ein gutes Verhältnis zum Vermieter sollte auch immer geachtet werden - das ist nämlich nicht bezahlbar!


Lieben Gruß und viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
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