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Alt 24.11.2012, 17:31
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Hunde verboten?

Zitat:
wo steht wenn nichts im Mietvertrag ist ist es erlaubt und vor Gericht bekommt man meist Recht.
Der Grundsatz was nicht ausdrücklich verboten ist, ist nicht automatisch erlaubt gilt auch hier.

Der BGH, und der hat immer recht, hat dazu wie folgt geurteilt:

1. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Quelle Steckbrief des Mietrechtslexikon

Im Klartext die Haltung von Hunden und Katzen bedarf immer der Zustimmung des Vermieters.
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