Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 25.11.2012, 08:56
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hunde verboten?

Im vorherigen Beitrag ist wohl versehentlich ein falscher Absatz kopiert worden.

Hier zum Thema aus der gleichen Quelle:

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere:
Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung).


Und weiter:

Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann der Vermieter nach freiem Ermessen erteilen oder verweigern.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Haltung von sehr kleinen Hunden ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig ist. Ob insoweit eine Ausnahme gemacht werden kann hängt jeweils vom Einzelfall ab, und kann nicht generell gesagt werden. Voraussetzung wäre, dass von diesen Hunden keine Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter ausgehen.


Also, der Vermieter sollte schon sein OK geben. Am besten schriftlich!
Mit Zitat antworten