26.11.2012, 09:49
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Registriert seit: 01.01.2012
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AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Zitat:
Ein Kündigungsverzicht ist über 4 Jahre hinaus eigentlich nicht möglich.
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Darum schrieb ich ja "Eine individuelle, außerhalb des eigentlichen Mietvertrages, Vereinbarung ..."
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