Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 26.11.2012, 12:05
bröttchen37 bröttchen37 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 2
Standard Gartennutzung- Gemeinschaftsgrundstück

Hallo,
ich habe eine Frage zur Gartennutzung auf einem Gemeinschaftsgrundstück.
Auf dem Grundstück stehen zwei Einzelhäuser, und dazwischen ist der Garten, bei dem alten Vermieter haben wir den Garten geteilt für jeden die Hälfte, mit einem Zaun getrennt. Jetzt hat ein Verwandter unserer Nachbarin das Grundstück gekauft und wir somit einen neuen Vermieter.Unser Mietvertrag ist von dem neuen Vermieter übernommen worden ohne weitere Änderung. Unsere Nachbarin allerdings hat einen neuen bekommen mit eingetragener Gartennutzung. In unserem steht es nicht drin da für unseren Vorvermieter klar war das wir den Garten zur hälfte nutzen( mündliche Absprache) Jetzt ist folgendes Problem der neue Vermieter möchte jetzt ein Carport stellen was dann aber zur hälfte auf unseren Teil des Gartens steht. Berufen tut sich der Vermieter darauf das laut Mietvertrag wir nur das Haus gemietet haben, und der neue Mietvertrag unserer Nachbarin die Nutzung des Gartens erlaubt. Das es kein Gewohnheitsrecht gibt weiß ich, aber wie ist das mit der mündlichen Absprache? Müßen wir das dulden das der neue Vermieter unser Gartenstück verbaut, und uns keine Gartennutzung zusteht? Ich wäre dankbar für jede Antwort die mir helfen kann.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen