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Alt 27.11.2012, 19:25
Sange
Gast
 
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Standard AW: Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?

Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandsetzung/Instandhaltung verpflichtet.
Da die Wohnung mit Teppich gemietet wurde, liegt es am Vermieter den nicht mehr brauchbaren Teppich zu ersetzen.
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