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Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?
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27.11.2012, 19:25
Sange
Gast
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AW: Teppichboden durch Haftpflicht beglichen - neuer Boden?
Der Vermieter ist nach
§ 535 BGB
zur Instandsetzung/Instandhaltung verpflichtet.
Da die Wohnung mit Teppich gemietet wurde, liegt es am Vermieter den nicht mehr brauchbaren Teppich zu ersetzen.