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Alt 28.11.2012, 11:59
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

Wann die NK-Abrechnung erstellt und dem Mieter zugegangen sein muß hat rein gar nichts damit zu tun wann ein Mieter ein- oder ausgezogen ist, sondern einzig und allein mit dem Abrechnungszeitraum des Objektes.

Ist dieses z. B. das Kalenderjahr hast Du auf die Abrechnung 2011 frühestens am 01.01.2013 und auf die Abrechnung 2012 am 01.01.2014 Anspruch. Sprich dann kannst Du die Abrechnung(en) fordern.

So ähnliche lautet auch meine Antwort zu Deiner diesbezüglichen Frage in einem anderen Forum.
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