Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 01.12.2012, 10:58
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fenster-Getriebe defekt; Vermieter will das Fenster mit Silikon zukleben

Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandsetzung und Instandhaltung verpflichtet.

Handelt es sich um einen Mangel, der dem Vermieter gemeldet wurde und der den Wohnwert der Wohnung mindert, dann kann eine Mietminderung nach § 536 BGB durchgeführt werden.

Es gäbe dann noch eine "Selbstvornahme" nach § 536a BGB.

Zu so einem Vorgehen sollte man aber besser einen Mieterverein oder Fachanwalt hinzu ziehen.

Hier können Sie die Inhalte aus dem Gesetzestext nachlesen:
- § 535 BGB
- § 536 BGB
- § 536a BGB
Mit Zitat antworten