Bei der einer Beanstandung der Schönheitsreparaturen ist durch den Vermieter eine Nachfrist zu setzen.
Dies kann nur entfallen, wenn feststeht, dass der Mieter die erforderlichen Arbeiten nicht ausführen wird.
Da der Vermieter die Beanstandungen nicht mit dem Mieter abgesprochen hat, werden die Kosten am Vermieter hängen bleiben.
Gegen eine unrechtmäßige Verrechnung mit der Kaution kann der Mieter nur klagen.
Hier beispielsweise mal nachlesen:
http://www.anwaltonline.com/Recht/Sc...ren/index.html