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Alt 30.03.2008, 21:10
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Esk,

vielen Dank für deine Frage und ausführliche Schilderung der Problematik.
Hast du dir diesen Artikel bei uns mal durchgelesen?

Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Dabei sind sicherlich die folgenden Punkte für dich interessant und auch relevant:

Zweckentfremdung der Wohnung (Der Freund der sich bei Euch eingenistet hat)
und Störung des Hausfriedens.

Also ich denke, dass eine fristlose Kündigung in Betracht käme, bitte dich aber dich da noch einmal an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden.
Mit Glück kannst du hier eine kostenlose Auskunft erhalten.

Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte und drücke dir die Daumen, dass du nicht mehr 3 Monate warten musst. Falls doch, so beachte hierbei bitte die Einhaltung der Kündigungsfrist - Ausschlag gibt der dritte Werktag des Monats - sonst vertreicht wieder ein Monat!


Liebe Grüße, Mietrecht-Einfach!
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