AW: Renovierung bei Auszug
Eine Klausel, die besagt, dass beim Auszug zu renovieren ist, ist immer ungültig. Da diese nicht die Wohndauer und die Abnutzung berücksichtigt. Gemeint mit neuem Mietrecht ist wohl hier das Urteil vom BGH gemeint, dass 2006 gesprochen wurde. Und darin legt der BGH genau das fest. Das nämlich Renovierungsklauseln ungültig sind, wenn nicht die Abnutzung und Wohndauer berücksichtigt wird. Das ist hier der Fall, wenn es heißt, dass beim Auszug auf jeden Fall zu renovieren ist. Das gilt auch für Mietverträge, die vor 2006 geschlossen wurden. (BGH VIII ZR 52/06)
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