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Renovierung bei Auszug

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  #1  
Alt 09.12.2012, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2012
Beiträge: 1
Beitrag Renovierung bei Auszug

Ich habe einen Mietvertrag von 2006 und in diesem ist enthalten, dass ich bei Auszug die Wohnung zu renovieren habe (malern).
Jetzt ist ja das neue Mietrecht raus und es ist nicht mehr notwendig, dass man bei Auszug renoviert (malert).
Ich habe meine Wohnung gekündigt und nun meine Frage:

Zählt für mich mein alter Mietvertrag, nach dem ich malern muss oder greift auch für mich das neue Mietrecht, nach dem man beim Auszug nicht mehr renovieren (malern) muss?



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  #2  
Alt 09.12.2012, 12:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung bei Auszug

Zitat:
oder greift auch für mich das neue Mietrecht, nach dem man beim Auszug nicht mehr renovieren (malern) muss?
Welches neues Mietrecht meinen Sie? Mir ist jedenfalls nichts bekannt, dass nicht mehr renoviert werden müsste.

Schreiben Sie bitte die Klausel zu dem Thema Wort für Wort ab, dann könnte man sehen, ob diese Klausel überhaupt gültig ist.
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  #3  
Alt 10.12.2012, 00:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Renovierung bei Auszug

Eine Klausel, die besagt, dass beim Auszug zu renovieren ist, ist immer ungültig. Da diese nicht die Wohndauer und die Abnutzung berücksichtigt. Gemeint mit neuem Mietrecht ist wohl hier das Urteil vom BGH gemeint, dass 2006 gesprochen wurde. Und darin legt der BGH genau das fest. Das nämlich Renovierungsklauseln ungültig sind, wenn nicht die Abnutzung und Wohndauer berücksichtigt wird. Das ist hier der Fall, wenn es heißt, dass beim Auszug auf jeden Fall zu renovieren ist. Das gilt auch für Mietverträge, die vor 2006 geschlossen wurden. (BGH VIII ZR 52/06)
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Stichworte
auszug, malerarbeiten, renovierung


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