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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Renovierung bei Einzug
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wollen ab dem 01.12. eine Mietwohnung beziehen. Jetzt hat uns die Vermieterin anrufen (lange nach dem der Vertrag unterschrieben wurde) und gesagt, dass wir noch tapezieren müssen. Okay, dachten wir... Muss wohl so sein. Danach hat sie nochmal anrufen und gesagt, dass der momentane Mieter den Laminatboden rausgerissen hat, weil das wohl in seinem Vertrag so vereinbart war. Näheres kann ich dazu leider nicht sagen, da ich den derzeitigen Mieter nicht kenne. Nun zur Frage: Müssen wir jetzt die Kosten für die Renovierungsarbeiten tragen? Also sprich tapezieren und den Boden reinlegen. Man beachte: Die Vermieterin hat uns nicht darauf hingewiesen, dass derartige Arbeiten nach Wohnungsübernahme verrichtet werden müssen. Muss sowas im Mietvertrag vereinbart sein? Also der Zustand der Wohnung bei Übergabe/Übernahme. Kennt da jemand die Gesetzeslage? Wir freuen uns auf Eure Antworten und hoffen, ihr könnt uns weiterhelfen. Im Voraus vielen Dank und Grüße. |
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#2
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AW: Renovierung bei Einzug
Zitat:
Dieses Verlangen der Vermieterin empfinde ich als völlig außergewöhnlich. Normalerweise wird genau das gemietet, was man besichtigt hat. Dafür wären z.B. die Übernahme-/Übergabeprotokolle angebracht. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man ganz bewusst eine Wohnung ohne einen Bodenbelag anmietet. Der Vormieter hätte normalerweise den alten Zustand wieder herstellen müssen. Also nicht nur Laminat raus und gut iss! Denn der Mieter ist in einem solchen Fall zum "Rückbau" verpflichtet. |
#3
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AW: Renovierung bei Einzug
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist dieser Vorsatz der Vermieterin sogar ein Grund für uns, fristlos zu kündigen? |
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Stichworte |
einzug, kosten, mietvertrag, renovierung |
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