Zitat:
Die Teppichböden wiesen deutliche Gebrauchspuren auf, u.a. da wo mein Bürostuhl stand.
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Deutliche Spuren durch einen Bürostuhl, der vielleicht die falschen Rollen hatte, zählen nicht zum normalen Gebrauch. Hier hat der Mieter Schadensersatz zu leisten und zwar in der Höhe des Restwertes.
Zitat:
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
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Zahlen Sie die Reinigung (die Sie auch ohne Aufforderung hätten erledigen müssen) und lassen Sie sich schriftlich versichern, dass damit die Angelegenheit erledigt ist.