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Alt 17.12.2012, 16:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Teppichboden erneuern bei Auszug

Hallo,

gewöhnliche Abnutzungserscheinungen sind mit dem Mietpreis abgegolten. Dies gilt auch für Teppiche. sollten Sie den Teppich jedoch tatsächlich über das gewöhnliche Maß hinaus mit Ihrem Bürostuhl abgewetzt haben, so kann der Vermieter Ersatz verlangen.

Somit könnte man die Übernahme der Reinigungskosten für den Teppich durchaús als Kulanz betrachten.


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