AW: Teppichboden erneuern bei Auszug
Im Falle eines Neueinzugs könnte ich Ihre Argumentation nachvollziehen.
Ich habe womöglich nicht genug betont, dass der Teppich und das Laminat in der ersten Wohnung mein Eigentum waren. Ich sehe den Teppich daher eher als Ausgleich für meinen alten Teppich. Mir wären ja sonst durch den Umzug nicht selbstverschuldete Unkosten entstanden.
Außerdem: Wären mir die Konsequenzen klar gewesen, hätte ich womöglich darauf bestanden meinen eigenen alten Teppich und das Laminat in die neue Wohnung mitzunehmen. Diese Wahl hatte ich nicht.
Vereinfacht stellt es sich für mich nun folgendermaßen dar: Mein Vermieter lässt einfach meinen Teppich entfernen und ersetzt diesen durch seinen Eigenen inkl. der Verantwortung für mich, für Abnutzungen aufzukommen.
Sollte ich trotzdem im Unrecht sein ist mir weiterhin nicht klar:
1. Warum der Vermieter entscheidet, was eine unverhältnismäßige Nutzung ist. Meiner Meinung nach ist die Abnutzung in diesem Fall normal: Der Teppich ist weiß und zeigt dementsprechend schneller Gebrauchsspuren. Es gibt keine Flecken z.B. durch Rotwein und keine Löcher. Die Rollen vom Stuhl wahren aus Kunststoff.
2. Warum ich nicht die Möglichkeit habe, selbst die Reinigung zu übernehmen oder zu beauftragen. Dann hätte ich einen günstigeren Preis erzielt.
Danke für Ihre schnellen Antworten,
hpsr
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