Ist mein Mietvertrag gültig?
Ich bin im Oktober 2012 in eine WG eingezogen, ohne einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Ich habe noch nie persönlich mit dem Vermieter gesprochen, habe ihm allerdings eine Mieterselbstauskunft und eine Bürgschaftserklärung meiner Mutter zukommen lassen. Im Moment ist auch noch mein Vormieter im Mietvertrag eingetragen. Meine Miete habe ich auch nie direkt an den Vermieter überwiesen, sondern an meinen Mitbewohner. Im März 2013 möchte ich allerdings schon wieder ausziehen. Meine Frage lautet nun, ob ich trotzdem eine Kündigung an den Vermieter schreiben muss. Besteht überhaupt ein Mietvertrag, wenn doch noch mein Vormieter als Mieter eingetragen ist?
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|