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Alt 21.12.2012, 06:01
Sange
Gast
 
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Standard AW: myteriöse Kündung/Rauswurf

Zitat:
(Er Hauptmieter und Ich Nebenmieter).
Das sollte zuerst geklärt sein.

Entweder standen Sie im Mietvertrag zusammen mit Ihrem EX-Freund, dann hätte das Mietverhältnis nicht einseitig aufgelöst werden dürfen und der EX-Freund hätte Sie auch nicht raus werfen können. Das "streichen" aus dem Mietvertrag wäre nur dann rechtlich möglich, wenn alle 3 Beteiligten dem schriftlich zugestimmt hätten.
Auch würde eine Beteiligung an den Mietzahlungen für Sie nur gültig sein, wenn diese im Mietvertrag oder auch in einer zusätzlichen Absprache vereinbart waren.
Insgesamt sehe ich aber überhaupt keinen Grund, nach dem Sie aus dem Mietvertrag fristlos gekündigt/entfernt wurden, dass Sie auch noch haften sollten oder eine Kündigungsfrist einzuhalten gehabt hätten.

Sind Sie jedoch "Nebenmieter" also Untermieter gewesen, dann hätten Sie einen separaten Mietvertrag mit dem EX-Freund gehabt und nur der wäre gültig. Der Vermieter hätte dann nichts mit diesem Vertragsverhältnis zu tun. Und Mietschulden gegenüber dem Vermieter könnten somit gar nicht auflaufen.

Ein Mieterverein oder Fachanwalt wird bestimmt weiter helfen.
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