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Alt 21.12.2012, 16:04
Sange
Gast
 
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Standard AW: Myteriöse Kündung und Rauswurf

Wenn Sie im Mietvertrag, zusammen mit Ihrem EX, als Mieter genannt wurden und auch den Mietvertrag unterschrieben hatten, dann waren Sie gleichberechtigter "Mitmieter", der auch gesamtschuldnerisch haften müsste. Dies ist aber m.E. hier ausgeschlossen, da man Sie ohne Ihre Zustimmung fristlos "rausgeworfen" hat und den Mietvertrag ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung geändert hat. Auch eine Kündigungsfrist kann daher nicht gefordert werden. Besonders nicht im Nachhinein!

- Sie haben keine Abmahnung erhalten (nichts davon geschrieben)
- Sie haben keine schriftliche Kündigung, die rechtlich unbedingte Voraussetzung ist, erhalten
- Sie wurden auch ohne rechtliche Begründung gekündigt, ohne die ein Vermieter nicht kündigen kann und darf.

Ich denke, der Vermieter und Ihr EX, wollen Sie veralbern und abzocken. Dagegen sollten Sie sich wehren!

Wenn Ihre Schilderung zutreffend ist, dann könnten Sie sogar den Vermieter auf Schadensersatz verklagen, weil die Kündigung unrechtmäßig war. Alle Unkosten die Ihnen dadurch entstanden sind, könnten Sie vom Vermieter verlangen.

Sie erkennen nun aber, dass dies in eine Rechtsberatung münden könnte, die nicht erlaubt ist.
Hier nochmals der Hinweis: Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Mietrecht.
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