Sonderkündigung als Untermieter
Hallo,
unsere Tochter ist Untermieterin in einer WG in Hamburg.
Kurz vor Weihnachten bekamen wir eine Information vom Vater der Hauptmieterin, dass die Vermieterin Eigenbedarf für die Wohnung ab Juni 2013 angemeldet hat (bisher alles nur mündlich).
Wir haben uns sofort um eine neue Wohnung bemüht, was in Hamburg zur Zeit äußerst schwierig ist.
Dennoch haben wir durch einen Zufall ein Angebot erhalten. Haken an der Sache ist bloß, dass diese Wohnung schon ab Januar 2013 zu übernehmen wäre.
Nun stellt sich die Frage:
- gibt es Möglichkeiten, aufgrund der Sondersituation (Anmeldung Eigenbedarf) die Kündigungsfristen zu Gunsten der Untermieterin zu verkürzen?
- welche Rechte hat der Mieter / die Untermieterin überhaupt in so einem Fall?
- können wir ggf. durch Nachweis eines Nach-Untermieters vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden?
Über die Beantwortung meiner Fragen oder entsprechende Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
A.Böhme
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Geändert von vtwin (26.12.2012 um 12:30 Uhr)
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