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Alt 26.12.2012, 13:13
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sonderkündigung als Untermieter

Zitat:
- gibt es Möglichkeiten, aufgrund der Sondersituation (Anmeldung Eigenbedarf) die Kündigungsfristen zu Gunsten der Untermieterin zu verkürzen?
Nein! Und bisher ist ja auch nur darüber geredet worden.

Zitat:
- welche Rechte hat der Mieter / die Untermieterin überhaupt in so einem Fall?
Einzig der/die Mieter/in hat Rechte und Pflichten gegenüber der Vermieterin. Stimmt diese/r der Eigenbedarfskündigung zu, endet das Untermietverhältnis ohne wenn und aber. Eine Untermieterin hat gegenüber der Hauptvermieterin keine Rechte, denn sie sind nicht Vertragspartner.

Zitat:
- können wir ggf. durch Nachweis eines Nach-Untermieters vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden?
Nur wenn Vermieter und Hauptmieter damit einverstanden sind. Hier wäre vielleicht der Abschluss eines Aufhebungsvertrages die einzige Wahl.
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