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- gibt es Möglichkeiten, aufgrund der Sondersituation (Anmeldung Eigenbedarf) die Kündigungsfristen zu Gunsten der Untermieterin zu verkürzen?
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Nein! Und bisher ist ja auch nur darüber geredet worden.
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- welche Rechte hat der Mieter / die Untermieterin überhaupt in so einem Fall?
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Einzig der/die Mieter/in hat Rechte und Pflichten gegenüber der Vermieterin. Stimmt diese/r der Eigenbedarfskündigung zu, endet das Untermietverhältnis ohne wenn und aber. Eine Untermieterin hat gegenüber der Hauptvermieterin keine Rechte, denn sie sind nicht Vertragspartner.
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- können wir ggf. durch Nachweis eines Nach-Untermieters vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden?
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Nur wenn Vermieter und Hauptmieter damit einverstanden sind. Hier wäre vielleicht der Abschluss eines Aufhebungsvertrages die einzige Wahl.