AW: Sonderkündigung als Untermieter
Schauen Sie sich bitte den § 549 Abs.2 Ziff.2. an und beachten Sie, dass der Vermieter diesen Raum auszustatten hat!
Normalerweise gehören zu einer diesbezüglichen Zimmerausstattung: Tisch, Stuhl, Bett und Schrank.
Hinweis:
Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
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