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Alt 27.12.2012, 09:28
Sange
Gast
 
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Standard AW: Sonderkündigung als Untermieter

Schauen Sie sich bitte den § 549 Abs.2 Ziff.2. an und beachten Sie, dass der Vermieter diesen Raum auszustatten hat!

Normalerweise gehören zu einer diesbezüglichen Zimmerausstattung: Tisch, Stuhl, Bett und Schrank.

Hinweis:
Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
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