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Alt 15.06.2009, 11:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Abrechnung Wasserkosten?

Hallo Kathrin,

als aller erstes solltest du noch einmal schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und den Verbrauch des Wassers anzweifeln.

So wie beschrieben, hat sich der Vermieter ja bereits einverstanden gezeigt die Abrechnung zu ändern. Und dies müsste natürlich für das komplette Jahr 2008 geschehen (unter Berücksichtigung der Einzugsdaten der ggf. anderen Parteien).

Und solange der Widerspruch nicht aus der Welt ist, musst du auch keine Zahlung leisten, wobei es sich anbieten würde, die "zweifelsfreien" Kosten bereits zu begleichen, um dem Vermieter die Kooperationsbereitschaft zu signalisieren.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zum Thema Mietrecht zur Verfügung,


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