Hallo Katherina,
entschuldige bitte die verspätete Antwort auf deine Frage.
Voraussetzung für eine Beantwortung ist natürlich, ob die Zählerstände für Gas, Wasser, Strom, etc. zum Auszugsdatum genommen wurden und ob eine Aufteilung von Seiten des Energielieferanten möglich ist.
Mietervereine weisen stehts darauf hin, dass ca. 50% der Nebenkostenabrechnungen nicht den Vorschriften entsprechen und in deinem Fall scheint mir dies gut möglich zu sein.
Aus diesem Grunde würde ich einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen (die Zahlung sollte hierbei ausgesetzt werden) und mich an einen
Mieterbund in deiner Umgebung wenden, um die Nebenkostenabrechnung
prüfen zu lassen, vor allem im Bezug auf die hohe Differenz beim Verbrauch gegenüber anderen Parteien.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach