Zitat:
Energieausweis fehlt - kein Mangel , kann er notfalls nachreichen.
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Muss auch bei Bestandswohnungen nicht nachgereicht werden. Der Ausweis kann nur bei Erstvermietung oder Verkauf gefordert werden.
Zitat:
Bisher hat kein anderer Mieter eine Mieterhöhung erhalten und z.B. unser Obermieter (identische Wohnung) zahlt sogar im Monat 10,00 EUR weniger Kaltmiete als wir. Das Wohnhaus wird von einer Hausverwaltung verwaltet, jedoch Wohnung hat einen anderen Eigentümer.
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Wie teuer andere Wohnungen sind ist irrelevant, so lange der VM innerhalb des Mietspiegels bleibt. Da hier ja für jede Wohnung ein anderer Vermieter zuständig ist, ist das Argument mit der Miete bei gleicher Wohnungsgröße sowieso nicht haltbar.