Bei so einem "verkorksten" Mietverhältnis einer offensichtlichen "Bruchbude" sollte sich ein Mieter nicht noch einem möglichen Kostenrisiko für verlorenen Prozesse aussetzen.
Der Mieter kann ohne Begründung innerhalb von 3 Monaten diesen Ort des Grauens verlassen! Siehe dazu § 573c BGB >
Fristen der ordentlichen Kündigung - § 573 c BGB.