Hallo
Danke erst einmal für die Antwort.
Die Stände wurden nicht abgelesen, daher auch das ganze Problem. Ich soll nun die Hälfte des Abrechungszeitraums (1 Jahr, ich war davon 6 Monate über Sommer dort) zu 50% tragen.
Finde das allerdings nicht ganz fair, dass ich im Sommer genauso viel zahlen soll, wie ein "Wintermieter". Lässt sich nun mal nicht abstreiten, dass man im Sommer in der Regel nicht heizt.
Ich habe mich jetzt noch ein mal im Netz schlau gemacht und eine Verteilung der Kosten (wenn die Mietdauer nicht mit der Abrechnungsdauer übereinstimmt) gefunden. Das ganze nennt sich Gradtagzahl und erfolgt nach einer gewissen DIN-Norm.
Kann mir jemand sagen, ob das ganze rechtlich anerkannt ist? (
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl)
Vielen Dank und beste Grüße!