Führungszeugnis
Hallo,
ich habe im November 2008 einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln erhalten. Im September 2012 erhielt ich erneut einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln. Werden diese beiden Delikte im normalen Führungszeugnis für privat Arbeitgeber eingetragen auch wenn 4 Jahre zwichen den beiden Delikten liegen?
Mfg
Philipp
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