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Alt 15.06.2009, 13:30
keslor keslor ist offline
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Standard AW: Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Mündliche Vereinbarungen zählen doch auch oder nicht?

Ein mündlicher Mietvertrag zählt ja auch.

Der neue VM kann sich ja bei dem alten VM die Bestätigung geben lassen über die Stellplätze.
Das tut der neue VM aber nicht.Warum bietet er uns nicht an die Stellplätze zu mieten?

Bei dem neuen Mieter muss sich es um eine Fondgesellschaft handeln.

Auf jeden Fall will er alle Mieter irgendwie raus haben.
Es besteht aber kein Eigenbedarf!

Er hat das Haus für ca. 6000 € ersteigert incl. einer Grundschuld von ca. 145.000€.
Jetzt baut er einen Zaun, Tor, Abstellraum, Schuppen.
Und dann wird er es Gewinnbringend wieder veräußern.
Dafür scheint er keiner Mieter zu brauchen und auch keine Miete.
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