AW: Vermieter will Wohnung verkaufen?!
Hallo,
generell gilt der Leitsatz "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, dass der neue Eigentümer voll und ganz in die vertraglichen Pflichten des alten Eigentümers eingesetzt wird.
Sollte es sich um einen (Standard) Mietvertrag ohne beidseitigen Kündigungsausschluss handeln, kann der neue Eigentümer die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Mietrecht Einfach
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