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Vermieter will Wohnung verkaufen?!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.01.2013, 10:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2013
Beiträge: 1
Standard Vermieter will Wohnung verkaufen?!

Hallo Leute,

folgendes Problem hat sich bei mir ergeben...gerade habe ich erfahren, dass mein Vermieter meine Wohnung verkaufen will und er meinte auch, dass bei einem Verkauf die Verträge übernommen werden.
Jetzt mache ich mir aber schon Gedanken darum, denn wer sagt mir, dass der Käufer mich nicht einfach raus schmeißt bzw. mir kündigt halt innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist oder Eigenbedarf anmeldet?

Nun habe ich ein bisschen nachgeforscht und gelesen, das es bei einer sogenannten Wandlung 3 Jahre Kündigungsschutz gibt, aber inwiefern trifft das auf mich zu? Meinem jetzigen Vermieter gehören 2 Wohnungen in einem 8 Parteienhaus, ist das dann nicht schon umgewandelt? Trifft das dann für mich überhaupt noch zu?

Zudem habe ich nirgendwo raus finden können, ob der neue Vermieter mir dann entgegen dem Mietvertrag meine Mietkosten erhöhen kann? (dort ist die Miete auf 3 Jahre festgelegt, dass sie sich nach einem Jahr um 5 Euro erhört usw.)

Ich wohne leider erst seit August dort, es ist meine erste Wohnung und ich bin gerade erst fertig mit renovieren geworden und nun ist das irgendwo so ein Schlag für mich.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen oder mich beruhigen oder mir erklären, ob ich da überhaupt irgendetwas machen kann?

MFG
Shani



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  #2  
Alt 18.01.2013, 16:37
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter will Wohnung verkaufen?!

Hallo,

generell gilt der Leitsatz "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, dass der neue Eigentümer voll und ganz in die vertraglichen Pflichten des alten Eigentümers eingesetzt wird.

Sollte es sich um einen (Standard) Mietvertrag ohne beidseitigen Kündigungsausschluss handeln, kann der neue Eigentümer die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.


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Stichworte
eigenbedarf, kündigung, kündigungsfrist, mieterhöhung


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