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Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 11.02.2011, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 1
Standard Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen?

Ich habe folgendes Problem:

Da meine Vermieter seit Monaten unverschämte Forderungen stellen (z.B. darf ich keinen Trockner, Gefriertruhe, Heizlüfter nutzen) habe ich zum 1.12.10 gekündigt und habe meine Sachen letzte Woche in eine neue Wohnung gebracht. Jetzt wollen die Vermieter in die Wohnung, um zu sehen, ob angeblich etwas an der Wohnung gemacht werden muss, da bereits zum 4.3.11 neue Mieter da wären.

Muss ich sie (in meinem Beisein) in die Wohnung lassen, obwohl ich bis 28.2. Miete gezahlt habe?
Angeblich haben sie sich mit einer Anwältin in Verbindung gesetzt: Sie nennen mir 3 Termine (So, Mo, Di) und ich muss einem dieser drei Termine innerhalb von 24h (also bis Morgen abend 20Uhr) zustimmen, ansonsten würde ich mich strafbar machen. Muss ich sie wirklich aus Gründen der Wohnungsbesichtigung vor dem 28.2.11 in die Wohnung lassen?

Danke im Voraus, bin verzweifelt!



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  #2  
Alt 12.02.2011, 08:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen?

Zitat:
Zitat von Mieter100 Beitrag anzeigen
Ich habe folgendes Problem:

Da meine Vermieter seit Monaten unverschämte Vorderungen stellen (z.B. darf ich keinen Trockner, Gefriertruhe, Heizlüfter nutzen)

Die Benutzung elektrischer Haushaltgeräte kann Ihnen kein Vermieter untersagen. Wo kämen wir da hin, wenn das Schule machen würde?

habe ich zum 1.12.10 gekündigt

Sie haben am und nicht zum 01.12.2010 gekündigt. Das ist ein großer Unterschied.

und habe meine Sachen letzte Woche in eine neue Wohnung gebracht. Jetzt wollen die Vermieter in die Wohnung, um zu sehen, ob angeblich etwas an der Wohnung gemacht werden muss, da bereits zum 4.3.11 neue Mieter da wären.

Muss ich sie (in meinem Beisein) in die Wohnung lassen, obwohl ich bis 28.2. Miete gezahlt habe?

Ja, das müssen Sie. Warum das so ist, finden Sie weiter unten erkärt.

Angeblich haben sie sich mit einer Anwältin in Verbindung gesetzt: Sie nennen mir 3 Termine (So, Mo, Di) und ich muss einem dieser drei Termine innerhalb von 24h (also bis Morgen abend 20Uhr) zustimmen, ansonsten würde ich mich strafbar machen. Muss ich sie wirklich aus Gründen der Wohnungsbesichtigung vor dem 28.2.11 in die Wohnung lassen?

Ja, s.o.

Danke im Voraus, bin verzweifelt!

Die Antworten finden Sie in diesem Lexikon unter "B" wie Besichtigung: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...atalog_neu.htm
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.02.2011, 11:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen?

Da der Vermieter sehr spitzfindig zu sien scheint empfehle ich Ihnen ebenfalls bei der Wohnungsabnahme und -übergabe ein Protokoll anzufertigen!

Informationen zum Wohnungsübergabe-Protokoll finden Sie in unserem Informationensportal.
Dort können Sie auch gerne einen Vordruck für ein Übergabeprotokoll für Wohnraum herunterladen:
Wohnungsübergabe - Protokoll Informationen und download


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