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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Muss ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 13.10.2010, 13:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
Standard Muss ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben?

Hallo zusammen ich habe eine Frage und zwaaar.....

ich bin im Dezember 2008 mit meinem Mann in eine Wohnung gezogen. In dem Mietvertrag steht dass ich erst nach 2 Jahren ausziehen kann. Das hiesse also Dezmber 2010 + 3 monate Kuendigungsfrist, ist das Richtig????
Ausserdem bin ich von meinem Mann getrenntlebend und ich kann die Wohnung ab November alleine nicht mehr halten. Das ist doch wohl ein Grund dass ich aus Wohnung ausziehen kann oder?
Oder kann ich jetzt eine Kuendigung schreiben und zum Januar raus?
Bitte um Antworten.

Lg, Mel.



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  #2  
Alt 13.10.2010, 15:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben?

Hallo,

generell sind Mietverträge mit einem Kündigungsausschluss für beide Seiten, also Mieter und Vermieter, wirksam!

Wenn diese Regel erfüllt ist, dann können Sie frühstmöglich zum Dezember 2010 die Kündigung einreichen. Da dieser Termin mit Anfang des Monats Oktober verstrichen ist, sollten Sie nun unmittelbar unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen, zum 31.01.2011.

Hierbei kann Ihnen einer unserer Vordrucke zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Mieter helfen:
Vordruck - ordnungsgemäße Kündigung der Wohnung

Sollte auch Ihr Mann den Mietvertrag unterschrieben haben (gemeinschaftlich), so ist er auch weiterhin zur Zahlung der Miete, bzw. seines Anteils, verpflichtet.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 13.10.2010, 23:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Muss ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben?

Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
Wenn diese Regel erfüllt ist, dann können Sie frühstmöglich zum Dezember 2010 die Kündigung einreichen. Da dieser Termin mit Anfang des Monats Oktober verstrichen ist, sollten Sie nun unmittelbar unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen, zum 31.01.2011.

Wenn ich die Summe aber nicht zahlen kann? Geht es dann nicht früher?



Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
Sollte auch Ihr Mann den Mietvertrag unterschrieben haben (gemeinschaftlich), so ist er auch weiterhin zur Zahlung der Miete, bzw. seines Anteils, verpflichtet.

Mein Mann ist ins Ausland verschwunden!!!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.10.2010, 08:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben?

Nein, das geht auch nicht eher. Auch wenn Ihr Mann abgetaucht ist, ändert sich nichts daran, dass Verträge eingehalten werden müssen.

Hier hilft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, denn der Gesetzgeber ist auf Seiten des Vermieters.
Mit Zitat antworten
Antwort

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