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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Schnellstmögliche Kündigung erwirken (2 Jahre Kündigungsausschluss)
Ich bin am 01.05.2009 mit meinem Freund zusammengezogen. Im Mietvertrag steht,dass erst nach Ablauf von 2 Jahren eine ordentliche Kündigung möglich ist. Eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund (wie ist der gesetzlich definiert?) erfolgen und wenn ein Nachmieter zur Verfügung steht.
Jetzt haben mein Freund und ich uns getrennt und wollen so schnell wie möglich aus der Wohnung raus. Einer von uns alleine kann sich die Wohnung allerdings nicht leisten. Was gibt es für uns für Möglichkeiten wirksam zu kündigen und auszuziehen außer auf das Verständnis des Mieters zu hoffen?! |
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#2
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AW: Schnellstmögliche Kündigung erwirken (2 Jahre Kündigungsausschluss)
Hallo Verena,
im folgenden Artikel findest du die wichtigsten Informationen, die eine fristlose Kündigung durch den Mieter möglich machen: Die fristlose Kündigung durch den Mieter Wenn hierbei nichts für Euch in Frage kommt, empfehle ich auf eigene Kosten einen Nachmieter zu suchen. Hilfe zuThema Nachmieter: Nachmieter Ich hoffe ich konnte ein wenig behilflich sein und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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