Hallo,
wenn von der Wohnung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, dann können Sie sich diese auch vom Amtsarzt bestätigen lassen, wenn er es denn genauso sieht.
Dies könnte Ihnen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung ermöglichen. Weiteres können Sie hier nachlesen:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach