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Alt 18.01.2013, 17:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietminderung wg. Kontamination durch Nachtspeicher

Hallo,

wenn von der Wohnung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, dann können Sie sich diese auch vom Amtsarzt bestätigen lassen, wenn er es denn genauso sieht.

Dies könnte Ihnen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung ermöglichen. Weiteres können Sie hier nachlesen:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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