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Alt 17.06.2009, 08:08
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Abrechnung Wasserkosten?

Hallo Kathrin0303,

mit Einzugsdaten meinte ich natürlich, falls sich am Mieterbestand durch Ein-, bzw. Auszug im Jahre 2008 etwas geändert hat.

Dies scheine ich aber oben mißverstanden zu haben, da der andere Mieter nicht im April zugezogen ist, sondern seit diesem Zeitpunkt wohl die Problematik mit den Wasserkosten entstanden ist, durch die neue Freundin, nebst Anhang.

Eine tagegenaue Abrechnung halte ich für schwierig. Hier muss wohl eher eine Pauschale Abhilfe schaffen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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