Zitat:
der 1. mietvertrag wurde auf 5 jahre abgeschlossen, und jetzt im märz 2013 sind diese 5 jahre um
|
Dann war der Vertrag damals schon von Anfang an ungültig, denn ein qualifizierter Zeitmietvertrag endet automatisch:
Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit
Der muss auch nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Wohnung/des Hauses vorgelegt werden.
Zitat:
heizkörper teilweise ohne thermostat, etc.
|
Dazu ist der Vermieter aber seit den 80er Jahren zum Einbau verpflichtet. Siehe hier:
Heizkostenverordnung
Darum noch einmal, lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Ein Forum darf und kann den Anwalt nicht ersetzen.