Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 20.01.2013, 18:05
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung aber keine Reparaturen

Zitat:
der 1. mietvertrag wurde auf 5 jahre abgeschlossen, und jetzt im märz 2013 sind diese 5 jahre um
Dann war der Vertrag damals schon von Anfang an ungültig, denn ein qualifizierter Zeitmietvertrag endet automatisch:

Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

Zitat:
kein energiepaß
Der muss auch nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Wohnung/des Hauses vorgelegt werden.

Zitat:
heizkörper teilweise ohne thermostat, etc.
Dazu ist der Vermieter aber seit den 80er Jahren zum Einbau verpflichtet. Siehe hier: Heizkostenverordnung

Darum noch einmal, lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Ein Forum darf und kann den Anwalt nicht ersetzen.
Mit Zitat antworten