Hallo,
In einer von uns vermieteten ETW entstand ein Wasserschaden. Ausgelöst wurde dieser durch einen sichtbar defekten Anschlussschlauch vom aufsteigenden Wasserrohr zum Wasserhahn. Auch in der darunter liegenden Wohnung gab es Schäden. Selbst haben wir leider keine Haftpflichtversicherung.
Wer muss in diesem Fall für die Kosten der Schadensregulierung eintreten?
Besten Dank.